USA: Droht eine Regierungs- und
Verfassungskrise?
Datum:
07.09.2023
Autor:
Martin Schneider, M. A.
Lesedauer:
ca. 9 Minuten
Wegen „aufrührerischer Verschwörung“ zur Erstürmung des US-Kapitols am 6. Januar 2021
wurde Enrique Tarrio, ehemaliger Anführer der rechtsextremen „Proud-Boys“, zu 22 Jahren
Haft verurteilt [1]. Der damals noch amtierende republikanische Präsident Donald Trump hatte
die Präsidentschaftswahlen 2020 verloren, erkannte seine Niederlage aber nicht an.
Stattdessen behauptete er, Opfer von Wahlbetrug geworden zu sein. Etwa 1.000
aufgebrachte Anhänger Trumps – darunter auch Mitglieder der „Proud Boys“ – drangen ins
Kapitol ein und versuchten, die Bekanntgabe des Demokraten Joe Biden als Wahlsieger zu
verhindern. Es gab 5 Tote. Neben Tarrio haben inzwischen auch andere Beteiligte hohe
Haftstrafen erhalten [2] [3].
Die Rolle Trumps bei den Ereignissen ist nicht aufgeklärt und aktuell Gegenstand eines von
mehreren Strafprozessen gegen ihn. Dessen ungeachtet strebt er allerdings seine erneute
Kandidatur für die Präsidentschaftswahlen 2024 an. Der Prozeßausgang ist offen und
natürlich gilt auch für Trump die Unschuldsvermutung. Die USA sind ein demokratischer
Rechtsstaat. Doch was auf den ersten Blick als skurriler Lückenfüller für das berühmte
mediale Sommerloch erscheint, muss nach dem derzeitigen Stand der Dinge ernsthaft
diskutiert werden: Dürfte Trump vom verfassungsrechtlichen Standpunkt her überhaupt
kandidieren, wenn er zu einer Haftstrafe verurteilt würde? Und könnte er dann tatsächlich
erneut zum Präsidenten gewählt werden – der vielleicht sogar aus dem Gefängnis heraus
regiert?
Inhaltsübersicht
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Prekäre Situation
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Checks and Ballances
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Vorgaben der Verfassung
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Selbstbegnadigung?
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Ausschluss von öffentlichen Ämtern?
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Ausblick
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Quellen
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Weitere Literatur und Internetseiten
Prekäre Situation
Ex-US-Präsident Donald Trump ist
derzeit an vier Orten in vier
Strafverfahren angeklagt: Ihm werden
Anstiftung zum Sturm auf das Kapitol
vorgeworfen (Washington, D. C.),
versuchte Wahlmanipulation im US-
Bundesstaat Georgia (Fulton County,
Georgia), die widerrechtliche
Aufbewahrung von Geheimdokumenten
nach seiner Amtszeit (Miami, Florida),
sowie die Fälschung von
Geschäftsunterlagen im Zusammenhang mit Schweigegeldzahlungen an die ehemalige
Pornodarstellerin Stephanie Clifford, alias „Stormy Daniels“ (Manhattan, New York).
Rechnet man alle Verfahren zusammen, so muss er sich zu insgesamt 91 Anklagepunkten
verantworten [4] [5]. Je nach Punkt können bis zu 20 Jahre Haft drohen. Doch seine
Anhängerschaft ist nach wie vor groß und innerhalb der Republikanischen Partei führte er
Ende Juli 2023 bei der Kandidatenkür für die kommenden Präsidentschaftswahlen mit 37
Prozent vor dem Zweiplatzierten Ron DeSantis [6]. Es ist ersichtlich, dass die gegen Trump
angestrengten Gerichtsverfahren seiner Popularität bislang nicht geschadet haben. Im
Gegenteil: Er weiß sie sogar zu seinem Vorteil zu nutzen. So verdiente er mit der
Vermarktung seines von den Behörden in Georgia aufgenommenen Polizeifotos, das ihn mit
wütender, kämpferisch-aggressiver Mine zeigt, inzwischen mehrere Millionen Dollar [7].
Checks and Ballances
Die seit 1787 bestehende Verfassung der USA beruht auf dem Prinzip der Gewaltenteilung.
Ihre Säulen sind die Exekutive (Regierungsgewalt), Legislative (gesetzgebende Gewalt) und
Judikative (richterliche Gewalt). Auf Bundesebene stellen der Präsident, sein Kabinett und die
Regierungsbehörden die Exekutive; der Kongress, unterteilt in Repräsentantenhaus und
Senat, repräsentieren die Legislative; der Supreme Court bildet die oberste Instanz der
Judikative. Diese Verfassungsinstitutionen kontrollieren sich gegenseitig und sorgen für ein
Machtgleichgewicht. Dieses System ist als „checks and balances“ in die Geschichte
eingegangen. Zugleich sind die USA ein föderaler Bundesstaat, in dem die einzelnen Staaten
großen politischen Gestaltungsspielraum besitzen.
Die sieben Artikel der US-Verfassung stellen vor allem die Rahmenbedingungen für das
Handeln und die gegenseitige Kontrolle der Verfassungsinstitutionen auf. Ebenso
beschreiben sie das grundlegende Verhältnis zwischen Bund und Einzelstaaten. Ergänzt wird
die Verfassung durch inzwischen 27 Anhänge zu bürgerlichen Rechten und verschiedenen
Einzelbestimmungen [8].
Vorgaben der Verfassung
Die Anforderungen an einen US-
Präsidenten gehen aus Artikel 2,1 der
US-Verfassung hervor:
„In das Amt des Präsidenten können nur
in den Vereinigten Staaten geborene
Bürger oder Personen, die zur Zeit der
Annahme dieser Verfassung Bürger der
Vereinigten Staaten waren, gewählt
werden; es kann niemand in dieses Amt
gewählt werden, der nicht das Alter von
35 Jahren erreicht und seinen Wohnsitz
seit 14 Jahren im Gebiete der Vereinigten Staaten gehabt hat.“ [8]
Diese Kriterien erfüllt Trump zweifellos. Eine strafrechtliche Verurteilung, gar ein
Gefängnisaufenthalt zum Zeitpunkt der Präsidentschaft, sind in der Verfassung nicht als
Ausschlusskriterien aufgeführt.
Auch am Wahlkampf darf ein inhaftierter Kandidat teilnehmen. Damit haben die USA sogar
bereits historische Erfahrungen gemacht: Eugene Debbs (1855 – 1926) hatte sich 1918
gegen den Ersten Weltkrieg ausgesprochen, weshalb er seit 1919 inhaftiert wurde. Für die
Präsidentschaftswahlen 1920 kandidierte er für die Sozialistische Partei Amerikas (SPA) aus
dem Gefängnis heraus [9]. Und auch der 1988 wegen Betrugs verurteilte Lyndon LaRouche
(1922 – 2019) trat 1992 aus der Haft heraus an [4]. Wie im Falle einer tatsächlichen Wahl
aber die Regierungstätigkeit aus dem Gefängnis in der Praxis aussehen würde, darüber kann
nur spekuliert werden. Wie regierungsfähig wäre eine Regierung, deren Präsident im
Gefängnis sitzt?
Selbstbegnadigung?
Würde Trump tatsächlich verurteilt, bestünde die Frage, ob er sich auf Basis des dem
Präsidenten nach Artikel 2,2 der US-Verfassung zustehenden Begnadigungsrechtes [8] sogar
selbst begnadigen dürfte. Zwar wird dies von Juristen als unvereinbar mit der amerikanischen
Rechtsstaatlichkeit angesehen [4]. Doch eine Entscheidung des Supreme Court gibt es dazu
nicht. Zwar hat das oberste amerikanische Gericht unter Trump eine konservative
Richtermehrheit erhalten. Doch die Richterinnen und Richter sind an Recht und Gesetz
gebunden und in ihrer Entscheidung unabhängig. Zu welchem Urteil sie gegebenenfalls
kämen, ist offen. Sollte es jedoch zum Versuch einer Selbstbegnadigung durch einen
verurteilten Präsidenten kommen, wäre dies ein skrupelloser Versuch, sich über die
Rechtsprechung zu stellen und das Rechtssystem auszuhebeln. Das Vertrauen in Demokratie
und Rechtsstaatlichkeit würde schweren Schaden nehmen.
Ausschluss von öffentlichen Ämtern?
Theoretisch könnte ein Amtsenthebungsverfahren (Impeachment) des Kongresses die Folge
sein. Wäre es erfolgreich, würde es nicht nur zur Entfernung Trumps aus dem Präsidentamt
führen, sondern könnte ihn auch von weiteren öffentlichen Ämtern ausschließen [10].
Allerdings hat er bereits während seiner Amtszeit zwischen 2017 und 2021 zwei
Impeachmentverfahren überstanden. Würde Trump – ob verurteilt oder nicht – am 20. Januar
2025 erneut ins Präsidentenamt eingeführt, könnten ihn angesichts der tiefen
gesellschaftlichen und politischen Spaltung der USA die Kräfteverhältnisse im Kongress auch
im Falle eines dritten Impeachmentverfahrens schützen.
Eine weitere Möglichkeit des Amtsausschlusses bietet Zusatzartikel 14 der US-Verfassung.
Allerdings ist nicht sicher, ob er im Falle einer Verurteilung Trumps angewendet werden
könnte. Doch die Anklagepunkte in den laufenden Strafprozessen gegen ihn wiegen schwer.
Im Verfahren um seine Rolle rund um die Erstürmung des Kapitols lauten sie auf
Verschwörung zum Betrug an den USA, Verschwörung gegen ein offizielles Verfahren, sowie
Verschwörung gegen das Wahlrecht [11] [12]. Sollte hier ein Schuldspruch erfolgen, könnte
es allerdings heikel für den Ex-Präsidenten werden. Denn der Artikel sieht im dritten Abschnitt
vor:
„Niemand darf Senator oder Abgeordneter im Kongreß oder Wahlmann für die Wahl des
Präsidenten oder Vizepräsidenten sein, irgendein ziviles oder militärisches Amt im Dienste
der Vereinigten Staaten oder eines Einzelstaates bekleiden, der, nachdem er als Mitglied des
Kongresses oder als Beamter der Vereinigten Staaten oder als Mitglied der gesetzgebenden
Körperschaft eines der Einzelstaaten oder als Verwaltungs- oder Justizbeamter in einem der
Einzelstaaten auf die Einhaltung der Verfassung der Vereinigten Staaten vereidigt worden ist,
an einem Aufstand oder Aufruhr gegen sie teilgenommen oder ihre Feinde unterstützt oder
begünstigt hat. Doch kann der Kongreß mit Zweidrittelmehrheit in jedem der beiden Häuser
diese Amtsunfähigkeit aufheben.“ [8]
Eigentlich ist die Bestimmung deutlich: Wer auf die US-Verfassung vereidigt worden ist, dann
allerdings an einem „Aufstand oder Aufruhr gegen sie teilnimmt“ oder diese unterstützt, darf
kein offizielles ziviles oder militärisches Amt mehr ausüben. Doch das Präsidentenamt wird
nicht ausdrücklich erwähnt. Und die Anklagepunkte gegen Trump lauten auf „Verschwörung“,
nicht auf „Aufstand oder Aufruhr“ [4]. Tim Kaine, demokratischer Gouverneur in Virginia, zieht
hier zwar eine Verbindung, ebenso verschiedene Verfassungsrechtler und Richter [13]. Doch
es ist eine Interpretationsfrage – die gegebenenfalls aber das Ende von Trumps offizieller
politischer Tätigkeit bedeuten könnte. Auch wenn Senat und Repräsentantenhaus mit
jeweiliger Zweidrittelmehrheit sogar die Amtsunfähigkeit aufheben könnten: Aufgrund der
aktuellen parteipolitischen Kräfteverhältnisse ist es derzeit sehr unwahrscheinlich, dass diese
Mehrheiten zustande kämen.
Ausblick
Donald Trump ist seit dem 20. Januar
2021 nicht mehr Präsident der
Vereinigten Staaten. Doch seine
populistischen Äußerungen, sein
politisches und juristisches Verhalten
polarisieren nach wie vor. Ob – und
gegebenenfalls in welchen
Anklagepunkten – Trump verurteilt wird,
kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt
werden. Genausowenig, ob eine mögliche
Verurteilung nach Zusatzartikel 14 der US-Verfassung zu seinem Ausschluss von öffentlichen
Ämtern führen würde. Es gilt auch für ihn die Unschuldsvermutung. Angesichts seiner nach
wie vor großen Anhängerschaft stehen seine Chancen um eine erneute republikanische
Präsidentschaftskandidatur und eventuell auch für eine Wiederwahl als Präsident derzeit
nicht schlecht. Daher rücken allerdings auch die oben diskutierten Fragen in den politischen
und juristischen Fokus.
Ein zusätzlich zu berücksichtigender Faktor ist die Zeit. Der Prozess zur Aufbewahrung
geheimer Dokumente sowie voraussichtlich auch der Prozess zum Vorwurf der
Wahlmanipulation in Georgia beginnen erst im März 2024. Der Prozessbeginn rund um die
Schweigegeldzahlungen liegt im Mai 2024 [13] [14]. In dieser Zeit ist der Wahlkampf
allerdings schon angelaufen, der sogenannte Super Tuesday liegt auf dem 5. März [15].
Wenn Trump als Kandidat Wahlkampf führt und parallel immer wieder vor Gericht erscheinen
muss, ist es nicht nur eine große Belastung für ihn. Vielmehr könnte er auch versuchen, die
Situation zu seinen Gunsten zu nutzen, um erneut aus einer Opferrolle heraus populistischen
Wahlkampf zu betreiben. Und wie steht es um den Prozessverlauf und die Immunität des
Präsidenten, wenn die Verfahren nicht vor seiner gegebenenfalls erneuten Amtseinführung im
Januar 2025 abgeschlossen sind?
Im Falle eines tatsächlichen Ausschlusses Trumps von öffentlichen Ämtern hinge die weitere
innenpolitische Entwicklung in den USA davon ab, wie beide Lager – Trump-Anhänger und
Trump-Gegner – mit der Situation umgehen. Auch wenn es inzwischen weit über 1.000
Verfahren gegen Beteiligte am Kapitolsturm vom 6. Januar 2021 gibt, und zum Teil hohe
Haftstrafen gegen sie ausgesprochen wurden: Trumps Weigerung, seine Wahlniederlage von
2020 zu akzeptieren, sowie seine Drohung „Wenn ihr mich verfolgt, verfolge ich euch“, die er
auf der von ihm gegründeten Plattform Truth Social kurz nach der Anklageerhebung in
Washington postete [16], scheinen nichts Gutes zu verheißen. Und wie würden Trump und
seine Anhänger reagieren, sollte er die Wahlen 2024 erneut verlieren? Würden sie es diesmal
akzeptieren?
Die Gräben der gesellschaftlichen Spaltung in den USA sind tief. Der amerikanischen
Demokratie könnten unruhige Zeiten und sowohl eine Regierungs- sowie eine
Verfassungskrise bevorstehen, in der die „Checks and Balances“ der Gewaltenteilung an
Grenzen stoßen oder ausgehebelt werden. Angesichts der globalen Machtstellung des
Landes und sich neu formierender Machtblöcke wären auch die außenpolitischen Folgen
gravierend.
Quellen
[1]
tagesschau.de: „Ex-Anführer der
"Proud Boys" muss 22 Jahre in Haft“
(06.09.2023)
[https://www.tagesschau.de/ausland/
amerika/proud-boys-anfuehrer-haft-
100.html].
[2]
tagesschau.de: „17 Jahre Haft für
Ex-Anführer der ‚Proud Boys‘“
(31.08.2023)
[https://www.tagesschau.de/ausland/
amerika/proud-boys-haftstrafe-100.html].
[3]
Süddeutsche.de: „18 Jahre Haft für ‚Proud Boys‘-Anführer wegen Verschwörung“
(02.09.2023)
[https://www.sueddeutsche.de/politik/usa-kapitol-proud-boys-gefaengnis-1.6186219].
[4]
Kühne, Christoph/ Koch, Matthias: „Könnte Trump auch im Gefängnis Präsident
werden?“, in: Redaktionsnetzwerk Deutschland (02.08.2023)
[https://www.rnd.de/politik/trump-im-gefaengnis-kann-er-auch-im-falle-einer-haftstrafe-
zur-wahl-antreten-und-praesident-werden-RHAGGXELWBCWRB7SB6K7S4KHII.html].
[5]
tagesschau.de: „Trump plädiert auf ‚nicht schuldig‘“ (31.08.2023)
[https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/trump-georgia-wahlverschwoerung-nicht-
schuldig-100.html].
[6]
Escher, Manuel: „Weder Ermittlungen noch Ron DeSantis schaden Donald Trump in
Umfragen“, in: Der Standard (31.07.2023)
[https://www.derstandard.de/story/3000000181125/weder-ermittlungen-noch-ron-
desantis-schaden-donald-trump-in-umfragen].
[7]
Deutschlandfunk: „Trump sammelt seit Polizeifoto mehr als sieben Millionen Dollar ein“
(28.08.2023)
[https://www.deutschlandfunk.de/trump-sammelt-seit-polizeifoto-mehr-als-sieben-
millionen-dollar-ein-102.html].
[8]
Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika
[https://usa.usembassy.de/etexts/gov/gov-constitutiond.pdf].
[9]
Hoerder, Dirk: „Socialist Parties“, in: USA-Lexikon, hg. von Rüdiger B. Wersich, (1996),
S. 674 – 675.
[10]
Thunert, Martin: „Impeachment“, in: USA-Lexikon, hg. von Rüdiger B. Wersich (1996), S.
366 – 367.
[11]
Ehmann, Annick/ Roth, Johanna: „Was Donald Trump nun droht“, in: Zeit Online
(28.08.2023)
[https://www.zeit.de/politik/ausland/2023-08/anklagen-gegen-donald-trump-gericht-
uebersicht-grafik].
[12]
Deutschlandfunk: „Donald Trump zum vierten Mal angeklagt“ (25.08.2023)
[https://www.deutschlandfunk.de/trump-anklage-usa-sturm-kapitol-wahl-100.html].
[13]
Redaktionsnetzwerk Deutschland: „Wegen Verfassungszusatz: Trump könnte von
Präsidentschaftswahl ausgeschlossen werden“ (04.09.2023)
[https://www.rnd.de/politik/donald-trump-ausschluss-bei-praesidentschaftswahlen-wegen-
verfassungszusatz-FHMGBFXC6NGA5K3JQPR24OZS6M.html].
[14]
tagesschau.de: „Staatsanwältin will Prozessbeginn vor ‚Super Tuesday‘“ (16.08.2023)
[https://www.tagesschau.de/ausland/trump-prozess-georgia-100.html].
[15]
2024 Presidential Election Calendar
[https://www.270towin.com/2024-presidential-election-calendar/].
[16]
tagesschau.de: „Trumps Drohungen haben juristische Folgen“ (05.08.2023)
[https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/trump-gericht-anklage-104.html].
Weitere Literatur und Internetseiten
•
Baumann, Meret: „Trump zwischen Politik, Pleite und Prozessen: ein Überblick“, in: Neue
Zürcher Zeitung
[https://www.nzz.ch/international/der-prozess-gegen-trump-in-der-affaere-um-geheime-
regierungsdokumente-beginnt-im-mai-2024-ld.1627342].
•
Bundeszentrale für politische Bildung: Dossier USA
[https://www.bpb.de/themen/nordamerika/usa/].
•
Brinkbäumer, Klaus/ Lamby Stephan: Im Wahn. Die amerikanische Katastrophe (2021).
•
Denison, Andrew u. a. (Hg.): Länderbericht USA (2021).
•
Federal Election Commission: Federal elections 2020. Election Results for the U.S.
President, the U.S. Senate and the U.S. House of Representatives (2022)
[https://www.fec.gov/resources/cms-content/documents/federalelections2020.pdf].
•
Starck, Christian: „Gewaltenteilung“, in: Staatslexikon, 8. Aufl. (2017)
[https://www.staatslexikon-online.de/Lexikon/Gewaltenteilung].
•
Wersich, Rüdiger B. (Hg.): USA-Lexikon (2013).
Zitierempfehlung
Martin Schneider: „USA: Droht eine Regierungs-und Verfassungskrise?“, in: Mensch
Geschichte Politik (07.09.2023)
[http://www.mensch-geschichte-politik.de/usa-droht-eine-regierungs-und-
verfassungskrise.htm].
© Martin Schneider 2014 - 2023
Dossiers
„Nur wer die Vergangenheit kennt, hat eine Zukunft!“
(Wilhelm von Humboldt, 1767 - 1835)
USA: Droht eine
Regierungs- und
Verfassungskrise?
Sturm auf das Kapitol, 6. Januar 2021: Trumpanhänger
vor und auf der Treppe des Kapitols
[Von Tyler Merbler from USA - DSC09402-2, CC BY 2.0,
https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=98662076]
Das Weiße Haus, Amtssitz des US-Präsidenten
[By Ingfbruno - Own work, CC BY-SA 3.0,
https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=27510444]