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USA: Droht eine Regierungs- und Verfassungskrise? Datum: 07.09.2023 Autor: Martin Schneider, M. A. Lesedauer: ca. 9 Minuten Wegen „aufrührerischer Verschwörung“ zur Erstürmung des US-Kapitols am 6. Januar 2021 wurde Enrique Tarrio, ehemaliger Anführer der rechtsextremen „Proud-Boys“, zu 22 Jahren Haft verurteilt [1]. Der damals noch amtierende republikanische Präsident Donald Trump hatte die Präsidentschaftswahlen 2020 verloren, erkannte seine Niederlage aber nicht an. Stattdessen behauptete er, Opfer von Wahlbetrug geworden zu sein. Etwa 1.000 aufgebrachte Anhänger Trumps – darunter auch Mitglieder der „Proud Boys“ – drangen ins Kapitol ein und versuchten, die Bekanntgabe des Demokraten Joe Biden als Wahlsieger zu verhindern. Es gab 5 Tote. Neben Tarrio haben inzwischen auch andere Beteiligte hohe Haftstrafen erhalten [2] [3]. Die Rolle Trumps bei den Ereignissen ist nicht aufgeklärt und aktuell Gegenstand eines von mehreren Strafprozessen gegen ihn. Dessen ungeachtet strebt er allerdings seine erneute Kandidatur für die Präsidentschaftswahlen 2024 an. Der Prozeßausgang ist offen und natürlich gilt auch für Trump die Unschuldsvermutung. Die USA sind ein demokratischer Rechtsstaat. Doch was auf den ersten Blick als skurriler Lückenfüller für das berühmte mediale Sommerloch erscheint, muss nach dem derzeitigen Stand der Dinge ernsthaft diskutiert werden: Dürfte Trump vom verfassungsrechtlichen Standpunkt her überhaupt kandidieren, wenn er zu einer Haftstrafe verurteilt würde? Und könnte er dann tatsächlich erneut zum Präsidenten gewählt werden – der vielleicht sogar aus dem Gefängnis heraus regiert? Inhaltsübersicht Prekäre Situation Checks and Ballances Vorgaben der Verfassung Selbstbegnadigung? Ausschluss von öffentlichen Ämtern? Ausblick Quellen Weitere Literatur und Internetseiten Prekäre Situation Ex-US-Präsident Donald Trump ist derzeit an vier Orten in vier Strafverfahren angeklagt: Ihm werden Anstiftung zum Sturm auf das Kapitol vorgeworfen (Washington, D. C.), versuchte Wahlmanipulation im US- Bundesstaat Georgia (Fulton County, Georgia), die widerrechtliche Aufbewahrung von Geheimdokumenten nach seiner Amtszeit (Miami, Florida), sowie die Fälschung von Geschäftsunterlagen im Zusammenhang mit Schweigegeldzahlungen an die ehemalige Pornodarstellerin Stephanie Clifford, alias „Stormy Daniels“ (Manhattan, New York). Rechnet man alle Verfahren zusammen, so muss er sich zu insgesamt 91 Anklagepunkten verantworten [4] [5]. Je nach Punkt können bis zu 20 Jahre Haft drohen. Doch seine Anhängerschaft ist nach wie vor groß und innerhalb der Republikanischen Partei führte er Ende Juli 2023 bei der Kandidatenkür für die kommenden Präsidentschaftswahlen mit 37 Prozent vor dem Zweiplatzierten Ron DeSantis [6]. Es ist ersichtlich, dass die gegen Trump angestrengten Gerichtsverfahren seiner Popularität bislang nicht geschadet haben. Im Gegenteil: Er weiß sie sogar zu seinem Vorteil zu nutzen. So verdiente er mit der Vermarktung seines von den Behörden in Georgia aufgenommenen Polizeifotos, das ihn mit wütender, kämpferisch-aggressiver Mine zeigt, inzwischen mehrere Millionen Dollar [7]. Checks and Ballances Die seit 1787 bestehende Verfassung der USA beruht auf dem Prinzip der Gewaltenteilung. Ihre Säulen sind die Exekutive (Regierungsgewalt), Legislative (gesetzgebende Gewalt) und Judikative (richterliche Gewalt). Auf Bundesebene stellen der Präsident, sein Kabinett und die Regierungsbehörden die Exekutive; der Kongress, unterteilt in Repräsentantenhaus und Senat, repräsentieren die Legislative; der Supreme Court bildet die oberste Instanz der Judikative. Diese Verfassungsinstitutionen kontrollieren sich gegenseitig und sorgen für ein Machtgleichgewicht. Dieses System ist als „checks and balances“ in die Geschichte eingegangen. Zugleich sind die USA ein föderaler Bundesstaat, in dem die einzelnen Staaten großen politischen Gestaltungsspielraum besitzen. Die sieben Artikel der US-Verfassung stellen vor allem die Rahmenbedingungen für das Handeln und die gegenseitige Kontrolle der Verfassungsinstitutionen auf. Ebenso beschreiben sie das grundlegende Verhältnis zwischen Bund und Einzelstaaten. Ergänzt wird die Verfassung durch inzwischen 27 Anhänge zu bürgerlichen Rechten und verschiedenen Einzelbestimmungen [8]. Vorgaben der Verfassung Die Anforderungen an einen US- Präsidenten gehen aus Artikel 2,1 der US-Verfassung hervor: „In das Amt des Präsidenten können nur in den Vereinigten Staaten geborene Bürger oder Personen, die zur Zeit der Annahme dieser Verfassung Bürger der Vereinigten Staaten waren, gewählt werden; es kann niemand in dieses Amt gewählt werden, der nicht das Alter von 35 Jahren erreicht und seinen Wohnsitz seit 14 Jahren im Gebiete der Vereinigten Staaten gehabt hat.“ [8] Diese Kriterien erfüllt Trump zweifellos. Eine strafrechtliche Verurteilung, gar ein Gefängnisaufenthalt zum Zeitpunkt der Präsidentschaft, sind in der Verfassung nicht als Ausschlusskriterien aufgeführt. Auch am Wahlkampf darf ein inhaftierter Kandidat teilnehmen. Damit haben die USA sogar bereits historische Erfahrungen gemacht: Eugene Debbs (1855 – 1926) hatte sich 1918 gegen den Ersten Weltkrieg ausgesprochen, weshalb er seit 1919 inhaftiert wurde. Für die Präsidentschaftswahlen 1920 kandidierte er für die Sozialistische Partei Amerikas (SPA) aus dem Gefängnis heraus [9]. Und auch der 1988 wegen Betrugs verurteilte Lyndon LaRouche (1922 – 2019) trat 1992 aus der Haft heraus an [4]. Wie im Falle einer tatsächlichen Wahl aber die Regierungstätigkeit aus dem Gefängnis in der Praxis aussehen würde, darüber kann nur spekuliert werden. Wie regierungsfähig wäre eine Regierung, deren Präsident im Gefängnis sitzt? Selbstbegnadigung? Würde Trump tatsächlich verurteilt, bestünde die Frage, ob er sich auf Basis des dem Präsidenten nach Artikel 2,2 der US-Verfassung zustehenden Begnadigungsrechtes [8] sogar selbst begnadigen dürfte. Zwar wird dies von Juristen als unvereinbar mit der amerikanischen Rechtsstaatlichkeit angesehen [4]. Doch eine Entscheidung des Supreme Court gibt es dazu nicht. Zwar hat das oberste amerikanische Gericht unter Trump eine konservative Richtermehrheit erhalten. Doch die Richterinnen und Richter sind an Recht und Gesetz gebunden und in ihrer Entscheidung unabhängig. Zu welchem Urteil sie gegebenenfalls kämen, ist offen. Sollte es jedoch zum Versuch einer Selbstbegnadigung durch einen verurteilten Präsidenten kommen, wäre dies ein skrupelloser Versuch, sich über die Rechtsprechung zu stellen und das Rechtssystem auszuhebeln. Das Vertrauen in Demokratie und Rechtsstaatlichkeit würde schweren Schaden nehmen. Ausschluss von öffentlichen Ämtern? Theoretisch könnte ein Amtsenthebungsverfahren (Impeachment) des Kongresses die Folge sein. Wäre es erfolgreich, würde es nicht nur zur Entfernung Trumps aus dem Präsidentamt führen, sondern könnte ihn auch von weiteren öffentlichen Ämtern ausschließen [10]. Allerdings hat er bereits während seiner Amtszeit zwischen 2017 und 2021 zwei Impeachmentverfahren überstanden. Würde Trump – ob verurteilt oder nicht – am 20. Januar 2025 erneut ins Präsidentenamt eingeführt, könnten ihn angesichts der tiefen gesellschaftlichen und politischen Spaltung der USA die Kräfteverhältnisse im Kongress auch im Falle eines dritten Impeachmentverfahrens schützen. Eine weitere Möglichkeit des Amtsausschlusses bietet Zusatzartikel 14 der US-Verfassung. Allerdings ist nicht sicher, ob er im Falle einer Verurteilung Trumps angewendet werden könnte. Doch die Anklagepunkte in den laufenden Strafprozessen gegen ihn wiegen schwer. Im Verfahren um seine Rolle rund um die Erstürmung des Kapitols lauten sie auf Verschwörung zum Betrug an den USA, Verschwörung gegen ein offizielles Verfahren, sowie Verschwörung gegen das Wahlrecht [11] [12]. Sollte hier ein Schuldspruch erfolgen, könnte es allerdings heikel für den Ex-Präsidenten werden. Denn der Artikel sieht im dritten Abschnitt vor: „Niemand darf Senator oder Abgeordneter im Kongreß oder Wahlmann für die Wahl des Präsidenten oder Vizepräsidenten sein, irgendein ziviles oder militärisches Amt im Dienste der Vereinigten Staaten oder eines Einzelstaates bekleiden, der, nachdem er als Mitglied des Kongresses oder als Beamter der Vereinigten Staaten oder als Mitglied der gesetzgebenden Körperschaft eines der Einzelstaaten oder als Verwaltungs- oder Justizbeamter in einem der Einzelstaaten auf die Einhaltung der Verfassung der Vereinigten Staaten vereidigt worden ist, an einem Aufstand oder Aufruhr gegen sie teilgenommen oder ihre Feinde unterstützt oder begünstigt hat. Doch kann der Kongreß mit Zweidrittelmehrheit in jedem der beiden Häuser diese Amtsunfähigkeit aufheben.“ [8] Eigentlich ist die Bestimmung deutlich: Wer auf die US-Verfassung vereidigt worden ist, dann allerdings an einem „Aufstand oder Aufruhr gegen sie teilnimmt“ oder diese unterstützt, darf kein offizielles ziviles oder militärisches Amt mehr ausüben. Doch das Präsidentenamt wird nicht ausdrücklich erwähnt. Und die Anklagepunkte gegen Trump lauten auf „Verschwörung“, nicht auf „Aufstand oder Aufruhr“ [4]. Tim Kaine, demokratischer Gouverneur in Virginia, zieht hier zwar eine Verbindung, ebenso verschiedene Verfassungsrechtler und Richter [13]. Doch es ist eine Interpretationsfrage – die gegebenenfalls aber das Ende von Trumps offizieller politischer Tätigkeit bedeuten könnte. Auch wenn Senat und Repräsentantenhaus mit jeweiliger Zweidrittelmehrheit sogar die Amtsunfähigkeit aufheben könnten: Aufgrund der aktuellen parteipolitischen Kräfteverhältnisse ist es derzeit sehr unwahrscheinlich, dass diese Mehrheiten zustande kämen. Ausblick Donald Trump ist seit dem 20. Januar 2021 nicht mehr Präsident der Vereinigten Staaten. Doch seine populistischen Äußerungen, sein politisches und juristisches Verhalten polarisieren nach wie vor. Ob – und gegebenenfalls in welchen Anklagepunkten – Trump verurteilt wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden. Genausowenig, ob eine mögliche Verurteilung nach Zusatzartikel 14 der US-Verfassung zu seinem Ausschluss von öffentlichen Ämtern führen würde. Es gilt auch für ihn die Unschuldsvermutung. Angesichts seiner nach wie vor großen Anhängerschaft stehen seine Chancen um eine erneute republikanische Präsidentschaftskandidatur und eventuell auch für eine Wiederwahl als Präsident derzeit nicht schlecht. Daher rücken allerdings auch die oben diskutierten Fragen in den politischen und juristischen Fokus. Ein zusätzlich zu berücksichtigender Faktor ist die Zeit. Der Prozess zur Aufbewahrung geheimer Dokumente sowie voraussichtlich auch der Prozess zum Vorwurf der Wahlmanipulation in Georgia beginnen erst im März 2024. Der Prozessbeginn rund um die Schweigegeldzahlungen liegt im Mai 2024 [13] [14]. In dieser Zeit ist der Wahlkampf allerdings schon angelaufen, der sogenannte Super Tuesday liegt auf dem 5. März [15]. Wenn Trump als Kandidat Wahlkampf führt und parallel immer wieder vor Gericht erscheinen muss, ist es nicht nur eine große Belastung für ihn. Vielmehr könnte er auch versuchen, die Situation zu seinen Gunsten zu nutzen, um erneut aus einer Opferrolle heraus populistischen Wahlkampf zu betreiben. Und wie steht es um den Prozessverlauf und die Immunität des Präsidenten, wenn die Verfahren nicht vor seiner gegebenenfalls erneuten Amtseinführung im Januar 2025 abgeschlossen sind? Im Falle eines tatsächlichen Ausschlusses Trumps von öffentlichen Ämtern hinge die weitere innenpolitische Entwicklung in den USA davon ab, wie beide Lager – Trump-Anhänger und Trump-Gegner – mit der Situation umgehen. Auch wenn es inzwischen weit über 1.000 Verfahren gegen Beteiligte am Kapitolsturm vom 6. Januar 2021 gibt, und zum Teil hohe Haftstrafen gegen sie ausgesprochen wurden: Trumps Weigerung, seine Wahlniederlage von 2020 zu akzeptieren, sowie seine Drohung „Wenn ihr mich verfolgt, verfolge ich euch“, die er auf der von ihm gegründeten Plattform Truth Social kurz nach der Anklageerhebung in Washington postete [16], scheinen nichts Gutes zu verheißen. Und wie würden Trump und seine Anhänger reagieren, sollte er die Wahlen 2024 erneut verlieren? Würden sie es diesmal akzeptieren? Die Gräben der gesellschaftlichen Spaltung in den USA sind tief. Der amerikanischen Demokratie könnten unruhige Zeiten und sowohl eine Regierungs- sowie eine Verfassungskrise bevorstehen, in der die „Checks and Balances“ der Gewaltenteilung an Grenzen stoßen oder ausgehebelt werden. Angesichts der globalen Machtstellung des Landes und sich neu formierender Machtblöcke wären auch die außenpolitischen Folgen gravierend. Quellen [1] tagesschau.de: „Ex-Anführer der "Proud Boys" muss 22 Jahre in Haft“ (06.09.2023) [https://www.tagesschau.de/ausland/ amerika/proud-boys-anfuehrer-haft- 100.html]. [2] tagesschau.de: „17 Jahre Haft für Ex-Anführer der ‚Proud Boys‘“ (31.08.2023) [https://www.tagesschau.de/ausland/ amerika/proud-boys-haftstrafe-100.html]. [3] Süddeutsche.de: „18 Jahre Haft für ‚Proud Boys‘-Anführer wegen Verschwörung“ (02.09.2023) [https://www.sueddeutsche.de/politik/usa-kapitol-proud-boys-gefaengnis-1.6186219]. [4] Kühne, Christoph/ Koch, Matthias: „Könnte Trump auch im Gefängnis Präsident werden?“, in: Redaktionsnetzwerk Deutschland (02.08.2023) [https://www.rnd.de/politik/trump-im-gefaengnis-kann-er-auch-im-falle-einer-haftstrafe- zur-wahl-antreten-und-praesident-werden-RHAGGXELWBCWRB7SB6K7S4KHII.html]. [5] tagesschau.de: „Trump plädiert auf ‚nicht schuldig‘“ (31.08.2023) [https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/trump-georgia-wahlverschwoerung-nicht- schuldig-100.html]. [6] Escher, Manuel: „Weder Ermittlungen noch Ron DeSantis schaden Donald Trump in Umfragen“, in: Der Standard (31.07.2023) [https://www.derstandard.de/story/3000000181125/weder-ermittlungen-noch-ron- desantis-schaden-donald-trump-in-umfragen]. [7] Deutschlandfunk: „Trump sammelt seit Polizeifoto mehr als sieben Millionen Dollar ein“ (28.08.2023) [https://www.deutschlandfunk.de/trump-sammelt-seit-polizeifoto-mehr-als-sieben- millionen-dollar-ein-102.html]. [8] Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika [https://usa.usembassy.de/etexts/gov/gov-constitutiond.pdf]. [9] Hoerder, Dirk: „Socialist Parties“, in: USA-Lexikon, hg. von Rüdiger B. Wersich, (1996), S. 674 – 675. [10] Thunert, Martin: „Impeachment“, in: USA-Lexikon, hg. von Rüdiger B. Wersich (1996), S. 366 – 367. [11] Ehmann, Annick/ Roth, Johanna: „Was Donald Trump nun droht“, in: Zeit Online (28.08.2023) [https://www.zeit.de/politik/ausland/2023-08/anklagen-gegen-donald-trump-gericht- uebersicht-grafik]. [12] Deutschlandfunk: „Donald Trump zum vierten Mal angeklagt“ (25.08.2023) [https://www.deutschlandfunk.de/trump-anklage-usa-sturm-kapitol-wahl-100.html]. [13] Redaktionsnetzwerk Deutschland: „Wegen Verfassungszusatz: Trump könnte von Präsidentschaftswahl ausgeschlossen werden“ (04.09.2023) [https://www.rnd.de/politik/donald-trump-ausschluss-bei-praesidentschaftswahlen-wegen- verfassungszusatz-FHMGBFXC6NGA5K3JQPR24OZS6M.html]. [14] tagesschau.de: „Staatsanwältin will Prozessbeginn vor ‚Super Tuesday‘“ (16.08.2023) [https://www.tagesschau.de/ausland/trump-prozess-georgia-100.html]. [15] 2024 Presidential Election Calendar [https://www.270towin.com/2024-presidential-election-calendar/]. [16] tagesschau.de: „Trumps Drohungen haben juristische Folgen“ (05.08.2023) [https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/trump-gericht-anklage-104.html]. Weitere Literatur und Internetseiten Baumann, Meret: „Trump zwischen Politik, Pleite und Prozessen: ein Überblick“, in: Neue Zürcher Zeitung [https://www.nzz.ch/international/der-prozess-gegen-trump-in-der-affaere-um-geheime- regierungsdokumente-beginnt-im-mai-2024-ld.1627342]. Bundeszentrale für politische Bildung: Dossier USA [https://www.bpb.de/themen/nordamerika/usa/]. Brinkbäumer, Klaus/ Lamby Stephan: Im Wahn. Die amerikanische Katastrophe (2021). Denison, Andrew u. a. (Hg.): Länderbericht USA (2021). Federal Election Commission: Federal elections 2020. Election Results for the U.S. President, the U.S. Senate and the U.S. House of Representatives (2022) [https://www.fec.gov/resources/cms-content/documents/federalelections2020.pdf]. Starck, Christian: „Gewaltenteilung“, in: Staatslexikon, 8. Aufl. (2017) [https://www.staatslexikon-online.de/Lexikon/Gewaltenteilung]. Wersich, Rüdiger B. (Hg.): USA-Lexikon (2013). Zitierempfehlung Martin Schneider: „USA: Droht eine Regierungs-und Verfassungskrise?“, in: Mensch Geschichte Politik (07.09.2023) [http://www.mensch-geschichte-politik.de/usa-droht-eine-regierungs-und- verfassungskrise.htm].
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USA: Droht eine Regierungs- und Verfassungskrise?
Sturm auf das Kapitol, 6. Januar 2021: Trumpanhänger vor und auf der Treppe des Kapitols [Von Tyler Merbler from USA - DSC09402-2, CC BY 2.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=98662076]
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